ecopearl wasserregler

Pro Mieter, kontra Kosten

Mietrecht

Wussten Sie, dass der Mieter die Abrechnung der Betriebskostenart in Frage stellen kann, wenn kein zugelassener Wassermengenregler im Einsatz ist? Nach (§ 556 (3) BGB) verstößt dann nämlich ein Hausverwalter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Ist ein ECOPEARL Wassermanager im Einsatz, werden Kosten gespart – für Wasser, Abwasser und Energie. Mit einem ECOPEARL Wartungsvertrag oder dem Nachweis der jährlichen Erneuerung der Geräte kann der Mieter steigenden Betriebskosten durch Wartungsgebühren von Vermieterseite entgegenwirken.

Für alle Vermieter und Verwalter, für Hausverwaltungen und Wohnungsgenossenschaften gilt:

Die Wartung von Wassermengenreglern fällt seit Januar 2002 offiziell unter die Betriebskosten der Nr. 2 (Kosten der Wasserversorgung) der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung. Unter die Abrechung der Betriebskostenart "Wasserversorgung" fällt damit auch die Wartung von zugelassenen Wassermengenreglern, wenn die Betriebskostenart mit dem Mieter vereinbart ist. Im Rahmen eines sorgfältigen Betriebskostenmanagements gilt das Wassersparen mit ECOPEARL als zeitgemäße Maßnahme.
Die Wartungskosten für die Wassermanager der Reihe antikalk übrigens sind als Betriebskosten umlagefähig.

Grundsätzlich gilt:

Die Kosten für die jährliche Wartung oder den Austausch sind nur gering – die mögliche Ersparnis pro Jahr dagegen ist beträchtlich!

ECOPEARL – Wasser sparen auf brillante Weise